
Neue Pflichten für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Seit Jahresanfang müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister in Österreich sicherstellen, dass Hersteller, die auf ihren diesen Plattformen Produkte vertreiben, ihre Pflichten aus dem Abfallwirtschaftsgesetz und den entsprechenden Verordnungen erfüllen. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass nur solche Herstellerinnen und Hersteller Produkte in Österreich vertreiben, die sich an diese gesetzlichen Regelungen halten.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Abfallerzeugung, Abfalltransporte sowie Abfallbehandlung und Abfallsammlung in Österreich im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Standards stehen. Die Abfallwirtschaftsgesetzgebung in Österreich regelt die Abfallerzeugung, Abfalltransporte sowie Abfallbehandlung und Abfallsammlung. Die dazugehörigen Verordnungen, wie die Elektroaltgeräteverordnung, Verpackungsverordnung und Batterien Verordnung, konkretisieren die Anforderungen an die betroffenen Herstellerinnen und Hersteller sowie Händlerinnen und Händler.
Dabei sind die Verträge der Marktplatzbetreibenden mit Primärverpflichteten von Verpackungen sowie mit Herstellerinnen und Herstellern jeweils von Einwegkunststoffprodukten, Elektro- und Elektronikgeräten und von Gerätebatterien betroffen.

Diese neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, dass die Abfallwirtschaft in Österreich weiter verbessert wird und sichergestellt wird, dass Herstellerinnen und Hersteller sowie Händlerinnen und Händler ihren Beitrag leisten, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Abfallentsorgung zu gewährleisten. Es ist auch ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen in Österreich fair und gleichbehandelt werden, da alle die gleichen Anforderungen erfüllen müssen.
Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Marktplatzbetreibenden, den Herstellerinnen und Herstellern sowie den zuständigen Behörden. Die Marktplatzbetreibenden müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Informationen von den Herstellerinnen und Herstellern erhalten und dass sie in der Lage sind, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Die Herstellerinnen und Hersteller müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Anforderungen erfüllen und ihre Produkte entsprechend kennzeichnen.
Insgesamt sind die neuen Vorschriften ein wichtiger Schritt, um die Abfallwirtschaft in Österreich weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass alle beteiligten Unternehmen fair und gleichbehandelt werden. Es ist nun die Verantwortung der Marktplatzbetreibenden und Herstellerinnen und Hersteller, sicherzustellen, dass sie die Vorschriften erfüllen und ihren Teil dazu beitragen, eine nachhaltige Abfallentsorgung zu gewährleisten.
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