Die neue FlexCo Rechtsform
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FlexCo

27.11.2023

Die Einführung einer neuen Unternehmensform, der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“, die auch „Flexible Company“ oder kurz FlexKapG oder FlexCo genannt wird, repräsentiert einen innovativen Ansatz in der Unternehmensgründung und -führung​, die vor allem für Start-ups spannend ist. Noch ist die Gesetzesänderung nicht in Kraft getreten, aber spätestens Anfang 2024 sollte es soweit sein.

Was ist die FlexCo?

Die Flexible Kapitalgesellschaft stellt eine Mischform dar, die Elemente der GmbH und AG kombiniert. Sie basiert grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz, wobei das FlexKapGG dieses Gesetz auch für die FlexCo anwendet, außer es gibt spezifische Abweichungen im Gesetz. Darüber hinaus integriert sie Möglichkeiten für Kapitalmaßnahmen, die bisher nur im Aktiengesetz verankert waren. Diese Regelungsweise zielt darauf ab, den spezifischen Anforderungen von Start-ups gerecht zu werden. Zugleich ermöglicht sie es, in der zukünftigen Anwendung auf die umfangreichen Erfahrungen im Bereich des GmbH-Rechts zurückzugreifen.

Die wichtigsten Merkmale von FlexCo

  • FlexCo zeichnet sich durch ein Mindestkapital von 10.000 Euro aus, wovon mindestens 5.000 Euro eingezahlt sein müssen.
  • Die Gesellschaftsform ermöglicht einfache Entscheidungsprozesse, wie schriftliche Aktionärsbeschlüsse, und bietet die Möglichkeit, Sacheinlagen zu leisten.
  • Ein weiteres Merkmal sind die Unternehmenswert-Anteile (UW-A), die keine Stimmrechte beinhalten, aber Informations- und Einsichtsrechte gewähren​.

Steuerliche Vorteile und Mitarbeiterbeteiligung

Die wirtschaftliche Teilhabe am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös soll das wesentliche Element von Unternehmenswert-Anteilen sein. Besonders hervorzuheben sind die steuerlichen Vorteile für Mitarbeiter, die UW-Anteile halten. Diese werden erst bei Realisierung besteuert, was eine attraktive Option für die Mitarbeiterbeteiligung darstellt​.

Vergleich mit bisherigen Unternehmensformen

Im Vergleich zu traditionellen GmbHs und AGs bietet FlexCo niedrigere Kapitalanforderungen und flexiblere Entscheidungsstrukturen. Während für eine GmbH bisher ein Mindestkapital von 35.000 Euro erforderlich ist, sollt dieser Betrag für alle GmbHs auf 10.000 Euro gesenkt werden – d.h. für die FlexCo nur müssen nur € 5.000 in bar eingezahlt werden. Die tatsächliche Stammeinlage soll bei der FlexCo nur 1 Euro betragen – damit werden kostengünstige Beteiligungen und eine breitere Streuung der Anteile möglich. Zudem erlaubt FlexCo eine einfachere und flexiblere Handhabung von Aktionärsentscheidungen​.

Auswirkungen auf Startups und Investoren

FlexCo bietet Startups und Investoren erhebliche Vorteile. Niedrigere Kapitalanforderungen und vereinfachte Verwaltungsprozesse erleichtern die Unternehmensgründung. Die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch UW-Anteile am Unternehmen zu beteiligen, macht FlexCo besonders für junge, wachsende Unternehmen attraktiv​.

Schlussfolgerung und Ausblick

Mit FlexCo betritt Österreich Neuland im Bereich des Unternehmensrechts. Diese Gesellschaftsform verspricht mehr Flexibilität und Effizienz in der Unternehmensführung. Die genauen Auswirkungen und die Akzeptanz am Markt bleiben abzuwarten, aber die Potenziale für innovative Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen sind enorm und der Wirtschaftsstandort Österreich wird definitiv gestärkt.

Noch mehr Informationen rund um die FlexCo:
Artikel „Ein schwieriges Jahr für Start-ups“ in der wienerzeitung.at

Zum Entwurf auf der Seite des Bundesministeriums

Gesetzestext auf der Seite des Österreichischen Parlaments

Im Ey Law-Blog gibt es einen ausführlichen Artikel zum Thema FlexCo

Brutkasten-Artikel vom 27.11.2023 zur Einführung von FlexKap Anfang 2024

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